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Die Dublin-III-Verordnung ist eine Regelung der Europäischen Union, die 2013 in Kraft getreten ist und bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
So werden jedes Jahr mehrere tausend Personen nach einem strengen Verfahren von einem europäischen Land in ein anderes überstellt. Die Vorbereitung und soziale Unterstützung wird dabei oftmals vernachlässigt. Die Kontinuität der Versorgung ist im Zielland häufig nicht gewährleistet.
Seit 2015 arbeitet der SSI Schweiz mit dem Kanton Waadt zusammen, um sicherzustellen, dass die Betroffenen nach ihrer Ankunft Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen haben. Vor der Ausreise stellen wir ihnen dazu alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
450
Personen haben seit Beginn des Projekts zuverlässige Informationen erhalten
100
begleitete Rückführung seit Beginn des Projekts
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